Übungsbetrieb darf wieder aufgenommen werden
„Grundsätzlich ermöglicht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Ausbildung der Feuerwehren insbesondere auch, um die Einsatzbereitschaft und -qualität der Feuerwehren zu erhalten.
Letztlich obliegt es den Kommandanten im Einvernehmen mit der Gemeinde und ggf. in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt, zu entscheiden, ob und welcher Ausbildungs- und Übungsdienst zwingend erforderlich ist und unter welchen Hygienestandards dieser unter Beachtung der örtlich vorherrschenden Infektionslage durchgeführt werden kann.“
In der Feuerwehr Walleshausen haben wir uns entschieden im März mit dem Onlineübungsbetrieb fortzufahren, da die aktuellen Inzidenzen für den Landkreis Landsberg aktuell bei über 50 liegen. Wir hoffen ab April mit den praktischen Übungen beginnen zu können.
Ab April gelten dann folgende Vorgaben für den praktischen Präsenz Übungsdienst:
Aus den rechtlichen Vorgaben ergeben sich für den Ausbildungs- und Übungsdienst in den Feuerwehren während der Corona Pandemie insbesondere folgende Maßnahmen:
✓ Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
✓ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil.
- Personen mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, Durchfall oder
- die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesicherten COVID-19 Fall (Kontaktperson I) hatten oder
- mit Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder
- mit angeordneter Quarantäne, Isolation, Absonderung
bleiben (wie auch im Alarmfall!) fern!
✓ Abstand von 1,5 Meter einhalten; Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
✓ Mund-Nasen-Schutz
- Medizinische Gesichtsmasken sind im Feuerwehrdienst grundsätzlich zu tragen, insbesondere wenn der Abstand von >1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann oder die Mindestfläche von 10 m² für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird.
- FFP 2 oder FFP 3 Maske (ohne Ausatemventil) sind zum Eigenschutz zu tragen, wenn der Abstand von > 1,5 m zu Personen nicht eingehalten werden kann, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen oder ein Kontakt zu einer denkbar infektiösen Person notwendig wird.
✓ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt
✓ Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
✓ Im Zweifelsfall einen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) anstreben
✓ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehr-dienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
Eure Feuerwehr Walleshausen