Dienstgradabzeichen
Die Freiwilligen Feuerwehren sind grundsätzlich hierarchisch aufgebaut. Dies ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDv) geregelt. Der jeweils aktuell getragene Dienstgrad stellt auch eine gewisse Qualifikation des/der Feuerwehrdienstleistenden dar. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können Mannschafts- und Führungsdienstgrade haben. Die Vergabe der Dienstgrade erfolgt gemäß BayFwG Art.8 Abs.1 durch den Kommandanten der Feuerwehr durch Ernennung.
Mannschaftsdienstgrade:
Dienstgrad | Abzeichen | Vorraussetzung |
Feuerwehrmann /-frau Anwärter |
Mindestalter 14 Jahre Begonnene MTA Ausbildung |
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Feuerwehrmann /-frau |
Mindestalter 18 Jahre.
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Oberfeuerwehrmann /-frau |
15 Jahr aktiver Dienst in der Feuerwehr. |
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Hauptfeuerwehrmann /-frau |
20 Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr.
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Führungsdienstgrade:
Dienstgrad | Abzeichen | Vorraussetzung |
Löschmeister/in |
Erfolgreicher Gruppenführer-Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule. |
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Oberlöschmeister/in |
10 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer. |
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Hauptlöschmeister/in |
15 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer.
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Brandmeister/in | Erfolgreicher Verbandsführer-Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule. |
Funktionsabzeichen für Führungskräfte:
Dienstgrad | Abzeichen | Vorraussetzung |
Kommandant/in | Wahl zum Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
In der Regel findet die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt. |
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Stv. Kommandant/in | Wahl zum Stellvertretenden Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
In der Regel findet die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt. |
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Kreis- und Stadtbrandmeister | Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung und zur
Unterstützung der Kreisbrandinspektoren Der Stellvertreter des Stadtbrandinspektors führt die Bezeichnung Stadtbrandmeister. |
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Kreis- und Stadtbrandinspektor |
Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat im Einvernehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren. Bestellt werden kann nur, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Die Bezeichnung Stadtbrandinspektor führen der Stellvertreter des Stadtbrandrats und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in einer Großen Kreisstadt. |
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Kreis- und Stadtbrandrat | Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrates von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Gewählt werden kann nur, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Die Bezeichnung Stadtbrandrat führt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr einer kreisfreien Gemeinde |
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Ehrenabzeichen |
Für Das Abzeichen wird an Dienstjacke oder Dienstmantel direkt oberhalb des Funktionsabzeichens getragen. |
Trageweise:
Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.
Dienstaltersabzeichen:
10 Jahre aktiver Dienst |
20 Jahre aktiver Dienst |
30 Jahre aktiver Dienst |
40 Jahre aktiver Dienst |
50 Jahre aktiver Dienst |
Trageweise:
Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Quelle der auf dieser Seite dargestellten Informationen:
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 3. März 2021, Az. D2-2241-1-28