Dienstgradabzeichen

Die Freiwilligen Feuerwehren sind grundsätzlich hierarchisch aufgebaut. Dies ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDv) geregelt. Der jeweils aktuell getragene Dienstgrad stellt auch eine gewisse Qualifikation des/der Feuerwehrdienstleistenden dar. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können Mannschafts- und Führungsdienstgrade haben. Die Vergabe der Dienstgrade erfolgt gemäß BayFwG Art.8 Abs.1 durch den Kommandanten der Feuerwehr durch Ernennung.

Mannschaftsdienstgrade:

Dienstgrad Abzeichen Vorraussetzung

Feuerwehrmann

/-frau Anwärter

Anwärter.jpg

Mindestalter 14 Jahre

Begonnene MTA Ausbildung

Feuerwehrmann

/-frau

 Feuerwehrmann.jpg

Mindestalter 18 Jahre. 
Bestandene Truppmann Ausbildung (MTA Basis)
Leistungsabzeichen Löschgruppe Bronze

                                                                                                                        

Oberfeuerwehrmann

/-frau

 Oberfeuerwehrmann.jpg

15 Jahr aktiver Dienst in der Feuerwehr.
Oder nach abgeschlossener Truppführer (MTA Abschluss).

Hauptfeuerwehrmann

/-frau  

 Hauptfeuerwehrmann.jpg

 

20 Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr.
Oder erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge: Sprechfunker, Truppführer Übernahme einer Funktion in der Feuerwehr: Schlauchwart, Gerätewart, Atemschutzwart, Jugendwart, usw...
Oder erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge: Sprechfunker, Truppführer und 2 weitere Lehrgänge auf Landkreisebene Bsp.: Atemschutz, Maschinisten, Absturzsicherung, Motorsägenkurs Modul 1,2,3, usw...

 

 

 

Führungsdienstgrade:

Dienstgrad Abzeichen Vorraussetzung
Löschmeister/in Löschmeister.jpg
 

Erfolgreicher Gruppenführer-Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule.

 Oberlöschmeister/in   Oberlöschmeister.jpg

10 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer.
Oder Gruppenführer mit Übernahme von Sonderfunktionen wie: Maschinisten Ausbilder, Truppmann Ausbilder, Atemschutzbeauftragter, Jugendwart usw…

Hauptlöschmeister/in

Hauptlöschmeister.jpg
 
 

15 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer.
Oder Zugführer Ausbildung an einer Landesfeuerwehrschule.
Oder Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ (stellvertr. Kommandant)

 

Brandmeister/in Brandmeister.jpg Erfolgreicher Verbandsführer-Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule.

 

 Funktionsabzeichen für Führungskräfte:

Dienstgrad Abzeichen  Vorraussetzung 
 Kommandant/in  Kommandant.jpg Wahl zum Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

In der Regel findet die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt.

Stv. Kommandant/in Stv. Kommandant.jpg Wahl zum Stellvertretenden Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.

In der Regel findet die Wahl im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt.

 Kreis- und Stadtbrandmeister  Kreisbrandmeister.jpg Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung und zur

Unterstützung der Kreisbrandinspektoren

Der Stellvertreter des Stadtbrandinspektors führt die Bezeichnung Stadtbrandmeister.

Kreis- und Stadtbrandinspektor  Kreisbrandinspektor.jpg

Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat im Einvernehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren.

Bestellt werden kann nur, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die

vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Die Bezeichnung Stadtbrandinspektor führen der Stellvertreter des Stadtbrandrats

und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in einer Großen Kreisstadt.

 Kreis- und Stadtbrandrat  Kreisbrandrat.jpg Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrates von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Gewählt werden kann nur, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die

vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Die Bezeichnung Stadtbrandrat führt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr einer kreisfreien Gemeinde

Ehrenabzeichen Ehrenkdt.jpg

Für
– Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten,
– Ehrenkreisbrandmeisterinnen und Ehrenkreisbrandmeister,
– Ehrenkreisbrandinspektorinnen und Ehrenkreisbrandinspektoren,
– Ehrenkreisbrandrätinnen und Ehrenkreisbrandräte,
– Ehrenstadtbrandmeisterinnen und Ehrenstadtbrandmeister,
– Ehrenstadtbrandinspektorinnen und Ehrenstadtbrandinspektoren,
– Ehrenstadtbrandrätinnen und Ehrenstadtbrandräte

Das Abzeichen wird an Dienstjacke oder Dienstmantel direkt oberhalb des Funktionsabzeichens getragen.

 

Trageweise:

Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.

 

 

Dienstaltersabzeichen: 

10 Jahre aktiver Dienst     

20 Jahre aktiver Dienst   

30 Jahre aktiver Dienst  

40 Jahre aktiver Dienst

50 Jahre aktiver Dienst

10 Jahre.jpg 20 Jahre.jpg 30 Jahre.jpg 40 Jahre.jpg 50 Jahre.jpg

 

Trageweise:

Rechter Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. 

Quelle der auf dieser Seite dargestellten Informationen:

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 3. März 2021, Az. D2-2241-1-28